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Umsatzsteuer

Im Rahmen des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung eine befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01. Juli 2020 beschlossen. Der allgemeine Umsatzsteuersatz sinkt dabei vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16 %.

Das finale Schreiben „Um­satz­steu­er; Be­fris­te­te Ab­sen­kung des all­ge­mei­nen und er­mä­ßig­ten Um­satz­steu­er­sat­zes zum 1. Ju­li 2020“ steht auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

Selbstverständlich weisen auch wir für Leistungen, die durch uns im Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erbracht werden, den gesenkten Umsatzsteuersatz von 16% auf unseren Rechnungen aus. Entscheidend für den Umsatzsteuersatz ist das Leistungsdatum. Das jeweilige Leistungsdatum ist in unseren Rechnungen unter „Leistung / Artikelbeschreibung“ aufgeführt.

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Bei der Entscheidung welcher Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt, halten wir uns an die Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), wonach sich der anwendbare Umsatzsteuersatz (bei Dauerschuldverhältnissen) nach dem Ende eines Abrechnungszeitraums (vollständige Leistungserbringung) bemisst.

Liegt also das Ende des Abrechnungszeitraums in der Zeit vom 01. Juli 2020 bis zum 01. Dezember 2020, fällt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 16% an. Liegt das Ende des Abrechnungszeitraums vor dem 01. Juli 2020 oder nach dem 31. Dezember 2020 fällt ein Umsatzsteuersatz von 19% an.

Informationen zum individuellen Abrechnungszeitraum einer Leistung können Sie der jeweiligen Rechnung entnehmen. Er ist unter „Leistung / Artikelbeschreibung“ aufgeführt.

Rechnungskorrekturen

Bereits von uns erstellte Rechnungen, bei denen das Ende des Abrechnungszeitraums in die Zeit zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 31.12.2020 fällt, werden von uns korrigiert. Sie erhalten die korrigierte Rechnung automatisch an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse.

Da diese Änderungen manuell durchgeführt werden müssen, stellt dieser Vorgang einen erheblichen Aufwand dar. Wir werden die Rechnungskorrekturen so schnell wie möglich, spätestens aber bis zum 30. September 2020 vornehmen. Zuviel bezahlte Beträge verrechnen wir automatisch mit der nächsten Rechnung oder erstatten den Betrag auf die bei uns hinterlegte Kontoverbindung.

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