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Neue Domainnamen mit der Endung .de

Ab 23. Oktober 2009 erlaubt es die deutsche Domainverwaltung DeNIC auch ein- und zweistellige Buchstabenkombinationen oder reine Zahlenkombinationen in Verbindung mit .de zu registrieren. Dadurch wird es theoretisch möglich Internetadressen wie bsw.: „a.de“ oder „12.de“ zu registrieren. Die Registrierung kann ab dem 23. Oktober 2009, 9.00 Uhr MESZ nach dem „first come, first serve“ Prinzip (Der erste eingegangene Auftrag zu einer Domain erhält den Zuschlag) im Rahmen eines Einführungsverfahren erfolgen. Der Übergang in den Regelbetrieb erfolgt voraussichtlich ab 26. Oktober 2009.

Ab 23. Oktober 2009 erlaubt es die deutsche Domainverwaltung DeNIC auch ein- und zweistellige Buchstabenkombinationen oder reine Zahlenkombinationen in Verbindung mit .de zu registrieren. Dadurch wird es theoretisch möglich Internetadressen wie bsw.: „a.de“ oder „12.de“ zu registrieren. Die Registrierung kann ab dem 23. Oktober 2009, 9.00 Uhr MESZ nach dem „first come, first serve“ Prinzip (Der erste eingegangene Auftrag zu einer Domain erhält den Zuschlag) im Rahmen eines Einführungsverfahren erfolgen. Der Übergang in den Regelbetrieb erfolgt voraussichtlich ab 26. Oktober 2009.

Das DeNIC reagiert mit dieser Möglichkeit auf den juristischen Erfolg des Automobilherstellers Volkswagen (VW), der für sich die Nutzung der zweistelligen Internetadresse erzwungen hatte.

Die am Einführungsverfahren teilnehmenden DeNIC Mitglieder haben die Möglichkeit am Stichtag limitiert Registrierungswünsche abzugeben. Ob und wie die einzelnen Mitglieder am Verfahren teilnehmen entnehmen Sie bitte den Ankündigungen auf deren Internetseiten. (Liste der DeNIC Mitglieder)

Unsere Anfragen bezüglich Registrierungsmöglichkeiten im Einführungsverfahren bei DeNIC Mitgliedern laufen noch. Wir informieren Sie ob und wie Sie die Möglichkeit haben auch über uns am Verfahren teilzunehmen. Ab voraussichtlich dem 26. Oktober 2009 können wir sicher über unser Interface auch die neuen Adressen registrieren.

Mehr Informationen zu den neuen Domainrichtlinien hat das DeNIC auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Zusätzlich werden ebenfals bisher gesperrte Kombinationen, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer anderen Top-Level-Domain entsprechen, für die Registrierung durch das DeNIC freigegeben.

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