Die Angabe der Steuernummer im Impressum einer Internetseite ist nicht erforderlich und gehört nicht zu den allgemeinen Informationspflichten. Im Telemediengesetz sind unter §5 (Allgemeine Informationspflichten) lediglich die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) und die Wirtschafts-Identifikationsnummer genannt. Sollten Sie eine der genannten Nummern besitzen, müssen diese im Impressum der Internetseite angeben werden.
Eine Preisgabe der Steuernummer im Impressum einer Internetseite birgt das Risiko des Missbrauchs durch Dritte, dient Sie doch häufig der Identifikation beim zuständigen Finanzamt.
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
Zitat: Telemediengesetz Abschnitt 2 – Zulassungsfreiheit und Informationspflichten (§§ 4 – 6)
Die verbreitete Praxis die Steuernummer und das zuständige Finanzamt im Impressum zu nennen, könnte einer Verwechslung mit den Vorschriften zu Pflichtangaben auf Rechnungen geschuldet sein.
Gemäß §14 Abs. 1a UStG ist auf Rechnungen entweder die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder die Steuernummer anzugeben.
Da ein Missbrauch ihrer Steuernummer beim zuständigen Finanzamt auch bei der ausschließlichen Angabe auf Rechnungen nicht auszuschließen ist, raten wir dazu eine Umsatzsteuer-identifikationsnummer zu beantragen und diese dann auch auf Rechnungen statt einer Steuernummer zu verwenden.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) kann schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werde.
dejure.org Juristischer Informationsdienst:
- Telemediengesetz
- Telemediengesetz Abschnitt 2 – Zulassungsfreiheit und Informationspflichten (§§ 4 – 6)
- Bundesministerium der Justiz – Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung (18.02.2009)
- anbieterkennung.de
- Links & Law – Informationen rund um die Impressumspflicht für eine Website
- Boern-Nießing Kanzlei – Angabe der Steuernummer im Impressum
- Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main – Pflichtangaben in der Rechnung
Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung sondern eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung recherchierter Informationen. Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen. Bitte kontaktieren Sie im Zweifel immer einen zugelassenen Rechtsanwalt.