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Steuernummer im Impressum

Die Angabe der Steuernummer im Impressum einer Internetseite ist nicht erforderlich und gehört nicht zu den allgemeinen Informationspflichten. Im Telemediengesetz sind unter §5 (Allgemeine Informationspflichten) lediglich die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) und die Wirtschafts-Identifikationsnummer genannt. Sollten Sie eine der genannten Nummern besitzen, müssen diese im Impressum der Internetseite angeben werden.