Die Angabe der Steuernummer im Impressum einer Internetseite ist nicht erforderlich und gehört nicht zu den allgemeinen Informationspflichten. Im Telemediengesetz sind unter §5 (Allgemeine Informationspflichten) lediglich die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) und die Wirtschafts-Identifikationsnummer genannt. Sollten Sie eine der genannten Nummern besitzen, müssen diese im Impressum der Internetseite angeben werden.